Vor Beginn einer Psychotherapie führe ich mit ihnen ein unverbindliches Erstgespräch durch, welches die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Ich versuche mir im Rahmen dieses Gespräches ein Bild von Ihren Beschwerden und Schwierigkeiten zu machen und diese diagnostisch abzuklären. Wir prüfen gemeinsam, ob und was für eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll erscheint. Außerdem dient dieses Gespräch einem gegenseitigen Kennenlernen, in dem Sie prüfen können, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und ob Ihre Wünsche und Ziele an eine Behandlung mit meiner Art und Arbeitsweise übereinstimmen. Des Weiteren informiere ich Sie über die Rahmenbedingungen der Psychotherapie.

Gesetzlich Versicherte

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Psychotherapie in meiner Praxis. Ich benötige für die Abrechnung lediglich ihre Versichertenkarte der Krankenkasse. Wir können zunächst drei Sitzungen im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde durchführen und danach können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir machen möchten. Dann stellen wir gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Über den genauen Ablauf dieses Antragsverfahrens informiere ich Sie im Laufe der ersten Sitzungen.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Private Krankenkassen übernehmen normalerweise zumindest anteilig die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Allerdings gibt es hier sehr unterschiedliche Verträge. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit der Krankenkasse. Ich werde Ihnen die Therapiekosten in Rechnung stellen. Sie können diese dann bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe einreichen.

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben einen professionellen Ansprechpartner für ein bestimmtes Problem oder eine Beratung zu brauchen, auch wenn keine psychische Erkrankung vorliegt.